Zuschüsse barrierefreier Badumbau 2026 — alle Fördermittel im Überblick
Bis zu €10.430 Zuschuss für Ihren barrierefreien Badumbau: Pflegekasse, KfW, Steuervorteile und NRW-Förderung. Aktuelle Beträge, Kombinationsmöglichkeiten und Antragstipps — Stand 2026.
→ zuschuss-barrierefreier-badumbau/Rund 250.000 Unfälle passieren jährlich in deutschen Badezimmern (BAuA). Die Kombination aus nassen Oberflächen, harten Materialien und dem Übersteigen hoher Badewannenränder macht das Bad zum gefährlichsten Raum im Haus — besonders für ältere Menschen. Etwa 30 % der 65- bis 79-Jährigen und sogar 50 % der über 80-Jährigen stürzen mindestens einmal im Jahr (RKI). Stürze sind mit 85,6 % aller tödlichen Haushaltsunfälle die häufigste Todesursache im Haushalt — mehr als dreimal so viele wie im Straßenverkehr (DSH — Das Sichere Haus).
Die gute Nachricht: Ein barrierefreier Badumbau kann unter optimalen Bedingungen vollständig oder weitgehend durch Fördermittel finanziert werden. Wer alle verfügbaren Programme kennt und richtig kombiniert, kann 2026 bis zu €10.430 an direkten Zuschüssen erhalten — und darüber hinaus weitere Finanzierungsbausteine nutzen, von denen viele Betroffene gar nicht wissen.
Dieser Leitfaden gibt einen vollständigen Überblick über alle Förderwege — mit aktuellen Beträgen, Voraussetzungen und den wichtigsten Praxistipps für die Antragstellung. Alle Angaben entsprechen dem Rechtsstand Frühjahr 2026.
Pflegegrad: Die Pflegekasse ist Ihr erster und verlässlichsterAnlaufpunkt — €4.180 pro Person, gesetzlicherAnspruch, nicht budgetabhängig, mit kurzen Bearbeitungsfristen und automatischer Genehmigung bei Fristüberschreitung.
Pflegegrad: Das KfW-Programm 455-B (sobald es wieder startet) oder das Darlehensprogramm 159 ist der richtige Weg. In NRW kommen Landesmittel mit bis zu 50 % Tilgungsnachlass hinzu.
Lesen Sie weiter — dieser Leitfaden behandelt jeden Förderweg, wie Sie Programme kombinieren und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Beide Programme können für dasselbe Bauprojekt genutzt werden — aber nicht für denselben Rechnungsposten.
So funktioniert die Kombination in der Praxis →
Die Pflegekasse gewährt nach § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählen alle Umbauten, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen — ein barrierefreier Badumbau ist der klassische Anwendungsfall.
Der Höchstbetrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei exakt €4.180 pro Person und Maßnahme. Dieser Wert löst die vielfach noch zitierten €4.000 ab. Die Erhöhung geht auf die automatische Dynamisierung nach § 30 SGB XI zurück: Zum 01.01.2025 wurden alle Leistungsbeträge des SGB XI um 4,5 % angehoben — eingeführt durch das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz). Die nächste Anpassung erfolgt frühestens zum 01.01.2028.
Viele Websites und ältere Broschüren — einschließlich einiger Pflegekassen- Informationsblätter — nennen noch den Betrag von €4.000. Für 2026 ist nur €4.180 korrekt. Den aktualisierten Betrag bestätigen das BMG, die AOK, die TK, die Barmer und der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
Alle Pflegegrade von 1 bis 5 qualifizieren — ohne Abstufung des Betrags. Selbst mit Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 0 oder 1) steht der volle Zuschuss von €4.180 zur Verfügung. Das überrascht viele Betroffene, denn in anderen Pflegeleistungsbereichen ist Pflegegrad 1 deutlich eingeschränkt. Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen hat der Gesetzgeber bewusst keine Abstufung vorgenommen, weil es um Prävention geht.
Weitere Voraussetzungen (pflege.de-Ratgeber):
Die Pflegekasse arbeitet nicht mit einer starren Checkliste. Stattdessen gilt ein funktionaler
Prüfmaßstab: Verbessert die Maßnahme die Pflegesituation? Für Badezimmer werden in der
Regel folgende Maßnahmen bewilligt:
Nicht gefördert werden: rein kosmetische Aufwertungen, Luxusausstattung über den funktionalen Bedarf hinaus und allgemeine Modernisierungen ohne Bezug zur Pflegesituation.
Der funktionale Prüfmaßstab bedeutet auch, dass nicht-standardmäßige Umbauten förderfähig sein können — sofern nachgewiesen wird, dass sie der Pflegesituation dienen. Eine gut formulierte Begründung ist der wichtigste Teil des Antrags.
→ Ausführliche Informationen dazu, was genau förderfähig ist, wie die Pflegekasse Anträgebewertet, welche Ablehnungsgründe es gibt und welche Unterlagen Ihren Antrag stärken, finden Sie in unserem Pflegekasse-Leitfaden — geförderte Maßnahmen und Antragsprozess.
Wenn zwei oder mehr Personen mit Pflegegrad in derselben Wohnung leben, vervielfacht sich
der Zuschuss (§ 40 Abs. 4 Sätze 3–4 SGB XI):
Jede pflegebedürftige Person stellt ihren eigenen Antrag bei ihrer jeweiligen Pflegekasse. Sind zwei Personen bei unterschiedlichen Pflegekassen versichert, bearbeiten beide unabhängig voneinander.
Ein zweiter (oder weiterer) Zuschuss für dieselbe Wohnung ist möglich, wenn sich die Pflegesituation objektiv verändert hat und dadurch neue Maßnahmen nötig werden, die beim ersten Antrag nicht absehbar waren. Typisches Beispiel: Zunächst wurde eine bodengleiche Dusche eingebaut, später wird aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ein rollstuhlgerechtes Bad mit unterfahrbarem Waschtisch nötig. Rein kosmetische Änderungen oder Reparaturen an zuvor geförderten Einbauten zählen nicht als veränderte Pflegesituation (vgl. BSG-Urteil vom 25.01.2017, Az. B 3 P 4/16 R).
→ Alle Details zur erneuten Antragstellung, was als „veränderte Pflegesituation" gilt und wie Sie einen Upgrade-Pfad über die Zeit planen: Pflegekasse-Leitfaden — erneute Antragstellung.
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen" richtet sich an alle, die ihre Wohnung barrierearm gestalten möchten — unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Pflegegrad. Für viele Menschen ist es der einzige direkte Zuschussweg, wenn kein Pflegegrad vorliegt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen (maximal €2.500 pro Wohneinheit) oder 12,5 % beim Standard „Altersgerechtes Haus" (maximal €6.250 pro Wohneinheit). Für einen Badumbau als Einzelmaßnahme liegt die Förderobergrenze also bei €2.500. Der höhere Betrag von €6.250 gilt nur, wenn gleichzeitig weitere Maßnahmen im Haus durchgeführt werden (z. B. Bad plus Eingangsbereich plus Treppenmodifikation).
Das Programm 455-B ist seit dem 1. Januar 2025 für Neuanträge gesperrt, da der Bundeshaushalt 2025 keine Mittel vorsah. Im Bundeshaushalt 2026 wurden €50 Millionen bereitgestellt. Die KfW kündigte am 30. Dezember 2025 an, dass Anträge „voraussichtlich ab Frühjahr 2026" wieder möglich sein werden — zu unveränderten Konditionen. Ein konkretes Startdatum stand zum Redaktionsschluss (März 2026) noch nicht fest. Technischer Engpass ist die Implementierung des eAidRegister.
Das Budget von €50 Mio. ist das niedrigste seit mindestens 2017. In der Vergangenheit waren selbst deutlich höhere Budgets nach wenigen Monaten erschöpft: €75 Mio. reichten etwa 5–6 Monate, €130 Mio. hielten nur rund 5 Monate. Seit 2017 wurde das Programm mindestens sechsmal wegen Mittelerschöpfung gestoppt — 2017, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 (ENERGIE- FACHBERATER; Aktion barrierefreies Bad). Wer den Zuschuss nutzen möchte, sollte alle Unterlagen im Voraus vorbereiten und bei Programmstart sofort beantragen.
Wer nicht auf den Neustart von 455-B warten möchte oder kann, hat mit dem KfW-Programm 159 eine dauerhaft verfügbare Alternative:
Die Beantragung von Programm 159 erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse) (Dr. Klein; Schwäbisch Hall).
Für 455-B: Private Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentümer, Ersterwerber sanierter Immobilien, Mieter (mit Vermietereinwilligung) und private Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sind bei 455-B nicht antragsberechtigt (KfW-Merkblatt 455-B).
Für Programm 159 ist der Kreis weiter gefasst und umfasst auch Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts (nullbarriere.de).
Es gibt kein Mindestalter und keine Einkommensgrenzen für beide Programme.
Anders als die Pflegekasse stellt die KfW spezifische Technische Mindestanforderungen (TMA), die auf der DIN 18040-2 basieren, aber für Bestandsgebäude angepasst sind. Für Badezimmer (KfW-Förderbereich 5: Sanitärräume) sind förderfähig:
Technische Mindeststandards, die eingehalten werden müssen:
Das bedeutet: Ein kleines Badezimmer unter den Mindestmaßen kann für die KfW-Förderung nicht qualifizieren, auch wenn die Renovierung selbst fachgerecht ausgeführt wird. Es bedeutet auch, dass die Qualifikation des Handwerksbetriebs entscheidend ist — Arbeiten durch nicht eingetragene oder nicht zertifizierte Betriebe werden nicht anerkannt.
Antragsregel — gilt für 455-B und 159: DerAntrag muss gestellt werden, bevor Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Vorhabenbeginn. Bei 455-B erfolgt die Beantragung über das KfW-Zuschussportal; bei 159 über die Hausbank. Nach Bewilligung können Verträge geschlossen und Arbeiten begonnen werden.
Rechnungen werden nach Fertigstellung eingereicht. (pflege.de KfW-Ratgeber; co2online)
→ Die vollständige Liste der KfW-Mindestanforderungen, den Vergleich mit DIN 18040-2, Lösungen für zu kleine Badezimmer und Alternativen bei Programmsperre finden Sie in unserem KfW-Leitfaden.
Pflegekasse und KfW können für dasselbe Renovierungsprojekt genutzt werden — das stellt das KfW-Merkblatt zu Programm 455-B ausdrücklich klar. Die entscheidende Regel: Kein Rechnungsposten darf doppelt gefördert werden. In der Praxis bedeutet das, dass der Handwerksbetrieb zwei getrennte Rechnungen ausstellen muss — eine für die Arbeiten, die über die Pflegekasse abgerechnet werden, und eine für die Arbeiten, die über die KfW laufen.
Dort wird gelegentlich behauptet, Pflegekasse und KfW seien grundsätzlich nicht kombinierbar. Das ist falsch — maßgeblich ist das offizielle KfW-Merkblatt, das die Kombination für unterschiedliche Kostenpositionen mit getrennter
Rechnungsstellung ausdrücklich erlaubt (Finanztip; ENERGIE-FACHBERATER).
In der Praxis funktioniert die Aufteilung am besten, wenn pflegebezogene Maßnahmen über die Pflegekasse und strukturelle/technische Verbesserungen über die KfW laufen:
Pflegekasse-Rechnung — Maßnahmen mit direktem Bezug zur Pflegesituation:
KfW-Rechnung — Breitere Barrierefreiheits-Verbesserungen:
Der Handwerksbetrieb muss diese klar auf zwei Rechnungen trennen. Die Beträge müssen nicht gleich sein — die Aufteilung sollte der Logik folgen, welche Förderquelle welche Art von Maßnahme abdeckt. Ein spezialisierter Betrieb mit Erfahrung in beiden Programmen weiß, wie die Aufteilung optimal gestaltet wird.
→ Unser Pflegekasse-Leitfaden und KfW-Leitfaden enthalten jeweils detaillierte Listen förderfähiger Maßnahmen mit praktischen Beispielen zur Rechnungsaufteilung.
Herr Müller (Pflegegrad 2) plant einen barrierefreien Badumbau für insgesamt €12.000:
Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC, rutschhemmender Boden — €5.000. Pflegekasse übernimmt €4.180. Eigenanteil: €820.
Türverbreiterung, Schwellenentfernung, unterfahrbarer Waschtisch, Beleuchtung — €7.000. KfW übernimmt 10 % = €700.
Ergebnis:
Von €12.000 Gesamtkosten trägt Herr Müller €7.120 selbst — und hat Zuschüsse von insgesamt €4.880 erhalten.
Alternative: Bei Nutzung von KfW 159 statt 455-B können die verbleibenden €7.820 (nach Pflegekasse) über einen zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden — kein Zuschuss, aber günstige Konditionen.
Was nicht kombinierbar ist
Neben Pflegekasse und KfW gibt es eine Reihe weiterer Finanzierungsbausteine, die je nach individueller Situation relevant sein können.
Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Behinderungsbedingte Umbaukosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Kosten für barrierefreie Badumbauten steuerlich anerkannt werden — auch wenn sie den Immobilienwert steigern (BFH, 22.10.2009, VI R 7/09). Ein vorheriges amtsärztliches Attest ist nicht erforderlich (BFH, 06.02.2014, VI R 61/12). Empfohlene Nachweise:
Wichtig: Erhaltene Zuschüsse (Pflegekasse, KfW) müssen vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Nur der tatsächlich selbst getragene Anteil ist absetzbar, und auch dieser unterliegt der zumutbaren Belastung (1–7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von Familienstand und Einkommen, § 33 Abs. 3 EStG). Die Kosten müssen im Zahlungsjahr geltend gemacht werden — eine Verteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich (BFH, 12.07.2017, VI R 36/15).
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20 % derArbeitskosten (nicht Material) bis maximal €6.000 Arbeitskosten, also eine maximale Steuerermäßigung von €1.200.
AberAchtung — kritische Ausschlussregel: § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG schließt die Steuerermäßigung komplett aus, wenn für die Maßnahme „zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden." Das bedeutet: Wer Pflegekasse-Zuschuss oder KfW-Förderung erhält — egal ob Zuschuss (455-B) oder Kredit (159) —, verliert die gesamte Handwerkerleistungen-Absetzbarkeit, auch für den selbst getragenen Anteil. Nicht nur für den geförderten Teil, sondern für alles.
Praktische Konsequenz: Da die Zuschüsse von Pflegekasse (bis €4.180) und KfW (bis €6.250) den maximalen §-35a-Steuervorteil von €1.200 weit übersteigen, ist die Inanspruchnahme der Fördermittel fast immer die bessere Wahl.
Seit Dezember 2020 regelt § 554 BGB (vormals § 554a BGB) das Recht des Mieters auf bauliche Veränderungen für barrierefreies Wohnen. Der Vermieter muss solchen Maßnahmen grundsätzlich zustimmen, sofern sie ihm zumutbar sind — wobei die Interessen des Mieters zu berücksichtigen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2000 ein verfassungsrechtlich gestütztes Recht auf barrierefreies Wohnen anerkannt (BVerfG, 28.03.2000, 1 BvR 1460/99).
Ablehnungsgründe sind eng begrenzt:
Bloße Unwilligkeit, Sorge um den Immobilienwert oder ästhetische Bedenken reichen nicht aus (vgl. LG Berlin, 30.10.2019, 64 S 79/19). (ERGO Rechtsschutz-Ratgeber; pflege.de Mieter- Ratgeber)
Der Mieter trägt die Kosten und ist bei Auszug grundsätzlich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheitsleistung für die Rückbaukosten verlangen (§ 554 Abs. 1 Satz 3 BGB). Eine gesetzliche Kostenbeteiligungspflicht des Vermieters existiert nicht — allerdings profitieren Vermieter oft von der Wertsteigerung, und viele lassen sich auf eine einvernehmliche Modernisierungsvereinbarung ein. Vermietern steht zudem das KfW-Programm 159 offen — auch das kann ein Weg zur Kostenteilung sein.
→ Spezifische Hinweise zurAntragstellung bei der Pflegekasse in Mietwohnungen und wie die Vermieterkommunikation in der Praxis funktioniert, finden Sie in unserem Pflegekasse-eitfaden — Abschnitt Mieter.
Wenn eigene Mittel und Pflegekassen-Zuschuss nicht ausreichen, kann das Sozialamt nach §§ 61–66a SGB XII (insbesondere § 64e SGB XII) die Kosten für Wohnumfeldverbesserungen übernehmen. Im Gegensatz zur Pflegekasse ist die Leistung nicht auf €4.180 gedeckelt — sie ist eine bedarfsgerechte Ermessensleistung, die die tatsächlichen Kosten abdeckt.
Voraussetzungen:
(pflege.de Sozialamt-Ratgeber; nullbarriere.de)
Für Menschen mit wesentlicher Behinderung — unabhängig vom Pflegegrad — bietet die Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 77 SGB IX Leistungen für den Umbau von Wohnraum. Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gelten deutlich großzügigere Freibeträge als bei der Sozialhilfe:
Zuständig ist der überörtliche Sozialhilfeträger. Unabhängige Beratung bieten die EUTB-Stellen unter teilhabeberatung.de. (betanet; Neues Wohnen Niedersachsen)
Die gesetzliche Krankenversicherung — nicht zu verwechseln mit der Pflegekasse, auch wenn beide oft unter einem Dach organisiert sind — übernimmt nach § 33 SGB V einzelne Hilfsmittel aus der Produktgruppe 04 des Hilfsmittelverzeichnisses (Bade- und Duschhilfen):
Die Verordnung erfolgt über den Arzt (seit 2022 auch über Pflegefachkräfte). Zuzahlung: 10 %, maximal €10 pro Hilfsmittel. Fest eingebaute Sanitärobjekte und bauliche Maßnahmen (bodengleiche Dusche, Fliesenarbeiten) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse, nicht der Krankenkasse. (Verbund Pflegehilfe; Pflege durch Angehörige)
Bei Behinderungen infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit leistet die Berufsgenossenschaft umfassende Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII — einschließlich vollständiger barrierefreier Badumbauten. Besonderheiten:
(DGUV; Pflege durch Angehörige)
Die DRV gewährt Wohnungshilfe nur als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i.V.m. § 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX) und nur für Maßnahmen im Zugangsbereich der Wohnung (Eingang, Rampen). Badezimmerumbauten zählen zur persönlichen Lebensführung und sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für das Integrationsamt (§ 185 Abs. 3 Nr. 1d SGB IX), das zudem nur für Beamte und Selbständige zuständig ist. (betanet; Neues Wohnen Niedersachsen)
Wer in Nordrhein-Westfalen lebt, hat zusätzlich zu den bundesweiten Programmen Zugang zu landesspezifischen Förderbausteinen.
Das zentrale Landesförderprogramm (Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2025) bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu €220.000 pro Wohnung für barrierefreie Modernisierung. Es wird über die lokalen Bewilligungsbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) administriert und über die NRW.BANK finanziert. Das Gesamtbudget beträgt €2,3 Milliarden für 2025 und €10,5 Milliarden für 2023–2027 (Bauportal NRW).
Konditionen für barrierefreien Badumbau:
(nullbarriere.de NRW-Ratgeber; bfb-barrierefrei-bauen.de)
Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung steht allen privaten Eigentümern selbstgenutzter Wohnimmobilien in NRW offen — ohne Einkommensgrenzen:
Unter den Städten im Einzugsgebiet sticht Düsseldorf mit einem eigenen Zuschuss für Barrierereduzierung hervor:
Krefeld, Duisburg, Köln und Wülfrath fungieren als Bewilligungsbehörden für die Landesförderung, verfügen aber über keine eigenen kommunalen Zuschussprogramme für individuelle barrierefreie Umbauten. Alle bieten Zugang zu den NRW-Landesprogrammen und lokale Beratungsangebote.
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Wohnberatung NRW vernetzt über 130 Wohnberatungsstellen im Land. Diese bieten kostenlose, neutrale Beratung:
Die nächste Stelle finden Sie über wohnberatungsstellen.de, den Pflegewegweiser NRW oder die Landeskoordination Wohnberatung NRW. Zu technischen Fragen berät ergänzend die Agentur Barrierefrei NRW.
Das ist der teuerste Fehler: Sowohl Pflegekasse als auch KfW verlangen, dass derAntrag vor Baubeginn gestellt wird. Nachträgliche Anträge werden regelmäßig abgelehnt. Bei der KfW dürfen nicht einmal Liefer- oder Leistungsverträge vor derAntragstellung abgeschlossen werden — Planungs- und Beratungsleistungen sind die einzige Ausnahme. (pflege.de; KfW-Antragshinweise)
Wer noch mit €4.000 statt €4.180 kalkuliert, verschenkt im besten Fall Geld — im schlechtesten Fall wird die Finanzierung falsch geplant.
Den aktuellen Betrag bestätigt die Leistungsübersicht Ihrer Pflegekasse und der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
Viele Betroffene wissen nicht, dass Pflegekasse und KfW für dasselbe Projekt genutzt werden können — oder sie werden durch falsche Informationen im Netz verunsichert. Die Kombination ist möglich, erfordert aber getrennte Rechnungen. (KfW-Merkblatt 455-B)
Das Programm 455-B wird bei Neustart mit nur €50 Mio. Budget voraussichtlich innerhalb weniger Monate erschöpft sein. Wer profitieren will, muss alle Unterlagen vorbereitet haben und bei Programmstart sofort beantragen.
Wenn zwei Personen mit Pflegegrad in derselben Wohnung leben, verdoppelt sich der Zuschuss auf €8.360. Das wird häufig übersehen — besonders wenn beide Personen bei unterschiedlichen Pflegekassen versichert sind und jeweils separat beantragen müssen.
Der Pflegekasse-Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden, aber eine gut strukturierte Begründung und ein professionell aufbereiteter Kostenvoranschlag beschleunigen die Genehmigung erheblich. Die Einschaltung des MDK) — wird die Frist ohne schriftliche Begründung überschritten, gilt der Antrag kraft Gesetzes als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Spezialisierte Anbieter für barrierefreie Badumbauten übernehmen die komplette Antragstellung häufig als Teil ihres Service — ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
→ Schritt-für-Schritt-Anleitungen zurAntragstellung: Pflegekasse-Antragsprozess | KfW- Antragsprozess
Die Kosten variieren je nach Umfang erheblich. Zur Orientierung auf Basis unabhängiger Quellen (nullbarriere.de; Online-Wohn-Beratung.de):
(Wanne raus, Duschplatz mit Restschwelle) — in vielen Fällen vollständig im Rahmen des Pflegekasse-Zuschusses von €4.180
(ca. 6 m2)
JE NACH AUSSTATTUNG
Die Hauptkostentreiber sind die Lage derAbwasserleitung, die verfügbare Estrichhöhe für bodengleichen Einbau, die Materialqualität und regionale Lohnunterschiede.
Ein unabhängiger Preisvergleich durch Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest existiert für diesen Bereich derzeit nicht — die verfügbaren Zahlen stammen überwiegend von Fachbetrieben und Vergleichsportalen.
Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand März 2026. Die KfW-455-B- Wiederaufnahme war zum Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Bei der Pflegekasse-Summe zitieren viele Quellen noch den veralteten Betrag von €4.000. Für erbindliche Auskünfte kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse, die KfW-Servicehotline (0800 539 9002), Ihre lokale Bewilligungsbehörde oder Ihre nächste Wohnberatungsstelle.
Wir kümmern uns um den gesamten Prozess. Wir übernehmen:
- die komplette Dokumentation
- die Kommunikation mit den zuständigen Stellen
- kostenlos für unsere Kunden