KfW-Zuschuss altersgerechter Badumbau 2026 — Förderung auch ohne Pflegegrad

Förderung für altersgerechten Badumbau — auch ohne Pflegegrad

Barrierefreier Badumbau ohne Pflegegrad: KfW-Zuschuss 455-B, KfW-Kredit 159 — Förderkonditionen, technische Anforderungen, Antragsprozess und Praxistipps. Stand 2026.

→ zuschuss-barrierefreier-badumbau/

Viele Menschen gehen davon aus, dass staatliche Förderung für ein barrierefreies Badezimmer einen Pflegegrad voraussetzt. Das ist nicht der Fall. Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen" steht jedem offen — ohne Pflegegrad, ohne Altersanforderung, ohneмEinkommensgrenzen. Ob Sie als Eigentümer vorsorgen, als erwachsenes Kind das Bad derмEltern sicherer machen, als Vermieter Mietwohnungen aufwerten oder als Wohnungsgenossenschaft Ihren Bestand modernisieren möchten: Es gibt KfW-Förderwege für Sie.

Die Realität im Frühjahr 2026 ist allerdings differenzierter als ein einfaches „beantragen und erhalten": Das KfW-Zuschussprogramm (455-B) ist seit Januar 2025 pausiert und soll in Kürze wieder starten — allerdings mit einem sehr kleinen Budget, das voraussichtlich schnell erschöpft sein wird. Das KfW-Darlehensprogramm (159) bleibt durchgehend verfügbar.

Dieser Leitfaden behandelt beide KfW-Programme, die technischen Anforderungen an Ihr Badezimmer und den Antragsprozess Schritt für Schritt. Sich jetzt vorzubereiten — solange das Zuschussprogramm noch pausiert — ist die klügste Entscheidung, die Sie treffen können.

Sie möchten den KfW-Zuschuss (455-B) und können warten:

Bereiten Sie jetzt alles vor — Kostenvoranschläge, technische Prüfung — und beantragen Sie sofort, wenn das Programm wieder öffnet.

Zum Antragsprozess →

Sie müssen jetzt handeln:

Der KfW-Kredit (Programm 159) ist heute zu günstigen Konditionen verfügbar.

Zu Programm 159 →

Sie wohnen in NRW:

Zusätzliche Landes- und Kommunalprogramme stehen zur Verfügung — darunter der Düsseldorfer Zuschuss von bis zu €10.000.

Zum NRW-Abschnitt in unserem vollständigen Fördermittel-Leitfaden →

Sie haben (oder bekommen) möglicherweise auch einen Pflegegrad:

Der Pflegekasse-Zuschuss von €4.180 lässt sich mit KfW für dasselbe Projekt kombinieren.

Zum Pflegekasse-Leitfaden →

KfW 455-B: Der Zuschuss — Status, Beträge und was zu erwarten ist

Aktueller Status (März 2026)

Das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (Programm 455-B) nimmt seit dem 1. Januar 2025 keine neuen Anträge an, da der Bundeshaushalt 2025 keine Mittel vorsah. Im Bundeshaushalt 2026 wurden €50 Millionen bereitgestellt. Die KfW hat angekündigt, dass Anträge „voraussichtlich ab Frühjahr 2026 — zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen" wieder möglich sein werden. Ein konkretes Startdatum steht nicht fest.

Das Budget ist klein. Das Programm wurde in der Vergangenheit mehrfach wegen schneller Mittelerschöpfung gestoppt — in manchen Jahren war das gesamte Jahresbudget innerhalb weniger Wochen aufgebraucht. Mit nur €50 Mio. für 2026 warnen Branchenverbände (ZVSHK, VDS), dass die Mittel nach dem Neustart voraussichtlich sehr schnell erschöpft sein werden. Wer beantragen möchte, sollte alle Unterlagen vorbereitet haben und sofort nach der Portalöffnung einreichen. (ENERGIE-FACHBERATER; Aktion barrierefreies Bad)

Zwei Förderstufen — ein häufig missverstandener Unterschied

Einzelmaßnahmen (z. B. nur Badumbau)
Standard „Altersgerechtes Haus" (umfassende Sanierung)
Fördersatz
10 % der förderfähigen Kosten
12,5 % der förderfähigen Kosten
Max. förderfähige Kosten
€25.000 pro Wohneinheit
€50.000 pro Wohneinheit
Maximaler Zuschuss
€2.500
€6.250
Mindestinvestition
€2.000 pro Antrag
Voraussetzungen
KfW-Mindestanforderungen für die jeweilige Maßnahme
Standards für alle Wohnbereiche + unabhängige Sachverständigenbestätigung

Der vielfach zitierte Höchstbetrag von €6.250 gilt nur bei Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus" — der neben dem Bad auch Zugang, Wohn-/Schlafbereiche, Küche und Bedienelemente umfasst, bestätigt durch einen unabhängigen Sachverständigen. Für einen Badumbau als Einzelmaßnahme beträgt der maximale Zuschuss €2.500. (KfW-Merkblatt 455-B, Bestellnr. 600 000 4452; ENERGIE-FACHBERATER)

Kann man später erneut beantragen?

Der Zuschuss ist nicht streng einmalig. Die KfW gibt an: „Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen, wenn Sie weitere förderfähige Maßnahmen an derselben Wohneinheit oder an einer anderen Wohneinheit umsetzen." Allerdings werden alle bisherigen Bewilligungen aus den Programmen 159, 455-B und 455-E seit dem 01.04.2009 auf den Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit angerechnet. (KfW)

Programm 159: Die Kredit-Alternative — jetzt verfügbar

Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit" ist während der gesamten 455-B-Pause durchgehend verfügbar geblieben. Die KfW empfiehlt es ausdrücklich als Alternative. Die technischen Anforderungen für Badezimmer-Arbeiten sind identisch mit 455-B.

Eckdaten

  • Maximaler Kreditbetrag: €50.000 pro Wohneinheit, bis 100 % der förderfähigen Kosten
  • Laufzeiten: 4 bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Kein Tilgungszuschuss — die Subventionskomponente besteht im vergünstigten Zinssatz
  • Keine vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Zinssätze: Marktabhängig, regelmäßig angepasst; aktuelle Konditionen auf kfw.de/159

Die Beantragung von Programm 159 erfolgt über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Bausparkasse), nicht direkt bei der KfW. (Dr. Klein; Baufi24)

Wesentliche Unterschiede zu 455-B

159 (Kredit)
455-B (Zuschuss)
Antragsweg
Über Finanzierungsinstitut (Hausbank)
Direkt über KfW-Zuschussportal
Bonitätsprüfung
Ja, durch die Hausbank
Nein (nur Identitätsprüfung)
Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten
Keine
Rückzahlung
Kredit mit Zinsen
Keine (Zuschuss)
Antragsberechtigung
Alle Investoren (auch Unternehmen, Genossenschaften)
Nur natürliche Personen

Wichtig: 159 und 455-B können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden

Wer Programm 159 für den Badumbau nutzt, kann dafür nicht nachträglich 455-B beantragen.

Für verschiedene Maßnahmen an derselben Immobilie (z. B. 159 für das Bad, 455-B für den Eingangsbereich) ist eine Kombination möglich, sofern der Gesamtförderhöchstbetrag pro Wohneinheit nicht überschritten wird. (KfW)

Wer kann beantragen — und wer nicht

Programm 455-B (Zuschuss) — nur Privatpersonen

  • Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
  • Ersterwerber einer kürzlich barrierereduziert sanierten Immobilie (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme)
  • Mieter — für Maßnahmen am eigenen Mietobjekt
  • Vermieter — natürliche Personen, unterliegen der De-minimis-Regelung (max. €300.000 in 3 Jahren)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) aus Privatpersonen

Nicht antragsberechtigt bei 455-B: Wohnungsunternehmen, Genossenschaften als juristische Personen, Bauträger, öffentlich-rechtliche Körperschaften. (KfW-Merkblatt 455-B; co2online)

Programm 159 (Kredit) — deutlich breiter

„Jeder Investor" — einschließlich Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Bauträger und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit ist 159 der einzige KfW-Weg für institutionelle Wohnungsanbieter. (KfW; nullbarriere.de)

Für alle Programme

  • Keine Einkommensgrenzen
  • Keine Altersanforderungen
  • Kein Pflegegrad erforderlich
  • Keine geografischen Einschränkungen (Immobilie muss ein bestehendes Wohngebäude in Deutschland sein)
  • Keine Selbstnutzungspflicht — auch vermietete Immobilien sind förderfähig
  • Ausgeschlossen: Ferienhäuser/-wohnungen, Wochenendhäuser und Einrichtungen unter Heimordnungsrecht

Hinweise nach Antragsstellergruppe

Mieter: Die KfW empfiehlt eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter nach § 555f BGB. In der Praxis ist diese unerlässlich, da der Mieter ohne Vermieterzustimmung nicht in die Bausubstanz eingreifen darf. Mieter, die über 159 beantragen, haben höhere Hürden (Bonitätsprüfung, Sicherheiten) als bei 455-B.

Vermieter: Können sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Wohnungen beantragen. Bei 455-B: De-minimis-Erklärung erforderlich. Der Zuschuss gilt als anrechenbare Drittmittel nach § 559a BGB und muss bei einer eventuellen Modernisierungsmieterhöhung abgezogen werden.

WEGs: Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragt die WEG kollektiv. Erforderlich: Beschluss der Eigentümerversammlung, aktuelle Vollmacht, Liste aller beteiligten Eigentümer. Bei Maßnahmen ausschließlich am Sondereigentum beantragen die einzelnen Eigentümer individuell.

Technische Anforderungen: Was Ihr Badezimmer erfüllen muss

Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der KfW

Die KfW stellt eigene Technische Mindestanforderungen (TMA) für förderfähige Badezimmer- Arbeiten auf, dokumentiert in der offiziellen TMA-Anlage (Bestellnr. 600 000 4451). Die TMA gelten identisch für 455-B und 159.

Die KfW-Standards sind nicht identisch mit der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen — Wohnungen). Die KfW akzeptiert zwei Nachweispfade: Erfüllung der eigenen TMA (pragmatischer, auf Bestandsgebäude zugeschnitten) oder vollständige DIN-18040-2- Konformität (strenger, auf Neubau zugeschnitten). Beide werden akzeptiert; die TMA sind das Minimum.

Welche Badezimmer-Arbeiten förderfähig sind

Folgende Maßnahmen sind im KfW-Förderbereich 5 (Sanitärräume) förderfähig:

  • Bodengleiche Dusche — muss bodennah oder bodengleich sein, mit rutschhemmenden Belägen; ein Dusch(klapp)sitz ist als förderfähige Nebenarbeit anerkannt
  • WC-Modernisierung — auf barrierefreie Höhe, einschließlich Nebenarbeiten wie seitliche Spülbedienung, Rückenstütze und Dusch-WC
  • Waschtisch-Modernisierung — einschließlich unterfahrbarer / rollstuhlgerechter Modelle mit Kniefreiraum für sitzende Nutzung
  • Badewannenersatz oder -anpassung — oder Beibehaltung mit seitlichem Türeinstieg oder Liftsystem
  • Türmodifikationen — auf ausreichende Breite, nach außen öffnend oder als Schiebetür, von außen entriegelbar
  • Beleuchtungsverbesserungen — auf ausreichendes Niveau in Bodennähe
  • Raumaufteilungsänderungen — für bessere Zugänglichkeit und Bewegungsflächen
  • Haltegriffe und Stützvorkehrungen — als förderfähige Nebenarbeiten; Vorrichtungen in Wänden/Decken für spätere Montage sind ebenfalls förderfähig

Die TMA legen außerdem Mindestraummaße, Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten und Mindestabstände zwischen Objekten fest. Diese konkreten Maße sind technischer Natur und können aktualisiert werden — prüfen Sie die aktuellen Anforderungen im offiziellen TMA- Dokument (Bestellnr. 600 000 4451) oder lassen Sie sich von Ihrer lokalen Wohnberatungsstelle vor der Planung beraten.

Kleine Badezimmer: Wenn Ihr bestehendes Bad die KfW-Mindestmaße unterschreitet, kann es sein, dass es trotz fachgerechter Renovierung nicht förderfähig ist. Das ist ein häufiges Problem in älteren deutschen Mehrfamilienhäusern. Eine Wohnberatungsstelle kann Ihre konkrete Situation beurteilen und über Möglichkeiten beraten.

Genügt ein einfacher Wannentausch?

Ja. Eine bodengleiche Dusche ist in den TMA als eigenständige förderfähige Maßnahme aufgeführt. Sie muss die Bodengleichheits-Anforderung erfüllen, rutschhemmende Beläge aufweisen, und die Gesamtinvestition muss mindestens €2.000 betragen. Auch die raumübergreifenden Maßvorgaben müssen eingehalten werden.

Anforderungen an den Handwerksbetrieb

Alle Arbeiten müssen durch ein eingetragenes Fachunternehmen ausgeführt werden — Eigenleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine spezifische KfW-Zertifizierung ist nicht erforderlich; jeder eingetragene Fachbetrieb genügt. Separat erworbenes Material ist förderfähig, wenn es auf der Einbaurechnung des Fachunternehmens dokumentiert wird.

Für Einzelmaßnahmen gibt es keine Pflichtabnahme — der Zuschussempfänger bestätigt die Durchführung selbst im Portal. Eine optionale Fachunternehmerbestätigung (Bestellnr. 600 000 3889, FB 5 für Bäder) kann zur Dokumentation eingeholt werden. Die KfW behält sich jederzeit Vor-Ort-Kontrollen vor; alle Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Für 455-B (Zuschuss) — wenn das Programm wieder öffnet

Schritt 1: Jetzt vorbereiten (solange das Programm pausiert)

Kostenvoranschläge von qualifizierten Handwerksbetrieben einholen. Prüfen, ob Ihr Badezimmer die TMA-Anforderungen erfüllt — Ihre lokale Wohnberatungsstelle bietet kostenlose Beratung. Für den Standard „Altersgerechtes Haus" jetzt einen unabhängigen Sachverständigen einschalten.

Schritt 2: Antrag im KfW-Zuschussportal stellen

Registrierung auf kfw.de/zuschussportal. Maßnahmen auswählen, geschätzte förderfähige Kosten eingeben (die KfW empfiehlt einen Puffer von ca. 20 % über den Angeboten), Adresse der Immobilie angeben. Kostenvoranschläge müssen nicht hochgeladen werden — die eingegebene Schätzung genügt. Die Zusage erfolgt in der Regel taggleich.

Schritt 3: Renovierung durchführen

Nach der Zusage dürfen Sie sofort den Handwerkervertrag unterzeichnen und mit den Arbeiten beginnen. Frist: 36 Monate ab Zusage für Fertigstellung und Nachweiseinreichung. Parallel: Identitätsverifikation abschließen (SCHUFA-Check, Video-Ident oder PostIdent).

Schritt 4: Auszahlung beantragen

Im Portal unter „Auszahlung beantragen" die tatsächlichen Gesamtkosten eingeben und alle Rechnungen hochladen (max. 10 Dokumente, 20 MB). Rechnungsanforderungen: Steuernummer des Unternehmers, Auflistung der förderfähigen Maßnahmen, Adresse des Investitionsobjekts, deutschsprachig, unbare Zahlung (Überweisung). Die Auszahlung erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.

Die Vorhabenbeginn-Regel — entscheidend

DerAntrag muss gestellt werden, bevor Sie einen Handwerkervertrag unterschreiben. Das ist die wichtigste Verfahrensregel — identisch mit derAnforderung der Pflegekasse.

Als Vorhabenbeginn gilt derAbschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Nicht als Vorhabenbeginn zählen: Planungs- und Beratungsleistungen, das Einholen von Kostenvoranschlägen, Beratungsgespräche mit Handwerkern. (KfW)

Wenn Sie bereits einen Vertrag unterschrieben haben — auch ohne dass physische Arbeiten begonnen haben — können Sie keinen Antrag mehr stellen. Rechnungen mit einem Vorhabenbeginn vor dem Zusagedatum werden nicht anerkannt.

Empfohlene Reihenfolge: Kostenvoranschläge einholen → Antrag im Zuschussportal stellen → Zusage empfangen (i.d.R. taggleich) → Handwerkervertrag unterzeichnen → Renovierung durchführen → Rechnungen sammeln → Verwendungsnachweis einreichen → Zuschuss erhalten.

Für 159 (Kredit)

Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Ihre Bank führt eine Bonitätsprüfung durch und wickelt den Antrag ab. Die gleiche Vorhabenbeginn-Regel gilt, mit einer Flexibilität: Wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch bei der Bank vor Vertragsabschluss stattfand, zählt erst der tatsächliche Baubeginn als Vorhabenbeginn. (KfW)

KfW mit anderen Fördermitteln kombinieren

KfW + Pflegekasse

Kombinierbar für verschiedene Maßnahmen innerhalb desselben Projekts, mit getrennten Rechnungen. Nicht kombinierbar für denselben Rechnungsposten. Für Leser ohne Pflegegrad wird diese Kombination relevant, falls in der Zukunft ein Pflegegrad erteilt wird — das eröffnet eine sequenzielle Förderstrategie: zuerst KfW, später Pflegekasse für weitere Anpassungen.

→ Detaillierte Kombinationsbeispiele mit Hinweisen zur Rechnungsaufteilung: Vollständiger Fördermittel-Leitfaden — Abschnitt Kombination.

KfW + steuerliche Absetzbarkeit

§ 35a EStG (Handwerkerleistungen): Nicht kombinierbar mit KfW für dieselbe Maßnahme — die Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wenn öffentliche Förderung (auch KfW-Kredit 159) in Anspruch genommen wird. Allerdings können verschiedene Maßnahmen an derselben Immobilie getrennt behandelt werden.

§ 33 EStG (Außergewöhnliche Belastung): Teilweise kombinierbar. Ein KfW-Zuschuss muss von den geltend gemachten Kosten abgezogen werden, aber die verbleibenden Eigenkosten können weiterhin als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden — abzüglich der zumutbaren Belastung.

→ Alle Details zur steuerlichen Interaktion und sämtliche weitere Förderwege: Vollständiger Fördermittel-Leitfaden.

KfW 455-B + KfW 159

Nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Wer 159 für das Bad nutzt, kann dafür nicht nachträglich 455-B beantragen. Für verschiedene Maßnahmen an derselben Immobilie ist eine Kombination möglich, sofern der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit nicht überschritten wird.

Was kostet ein barrierefreier Badumbau?

Zur Orientierung auf Basis unabhängiger Quellen (nullbarriere.de; Online-Wohn-Beratung.de):

Einfacher Wannentausch

(Wanne → bodengleiche Dusche):

€4.000–€5.000

Teilumbau

(Dusche + WC + Haltegriffe):

€8.000–€12.000

Komplette barrierefreie Badsanierung

(ca. 6 m2):

€15.000–€24.000

Die Förderlücke ohne Pflegegrad

Für einen typischen Teilumbau mit €10.000 Kosten beträgt der KfW-455-B-Zuschuss als Einzelmaßnahme lediglich €1.000 (10 %). Ohne den Pflegekasse-Zuschuss von €4.180, der Pflegegrad-Inhabern zusteht, ist der Eigenanteil erheblich höher.

Deshalb sind ergänzende Förderstrategien für diese Zielgruppe besonders wichtig. Der steuerliche Weg über § 33 EStG bei medizinischer Indikation kann Ersparnisse liefern, die den KfW-Zuschuss deutlich übersteigen — und lässt sich teilweise mit KfW kombinieren. In NRW kommen weitere Landesprogramme hinzu. Die Entscheidung zwischen diesen Wegen sollte vor Baubeginn fallen.

→ Das vollständige Bild aller verfügbaren Zuschüsse, Steueroptionen und NRW-spezifischen Programme: Vollständiger Fördermittel-Leitfaden.

Für Vermieter, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften

Förderung pro Wohneinheit, nicht pro Gebäude

Bei KfW 455-B wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit berechnet — es gibt keine Gebäudeobergrenze. Ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten kann bis zu 10 × €2.500 = €25.000 (Einzelmaßnahmen) oder 10 × €6.250 = €62.500 (Standard „Altersgerechtes Haus") erhalten. Für Vermieter gilt die De-minimis-Obergrenze von €300.000 in 3 Jahren. Bei KfW 159 beträgt die Obergrenze €50.000 pro Wohneinheit, ebenfalls ohne Gebäude-Cap. (KfW)

Kein Sammelantrag, aber institutionelle Wege

455-B bietet keinen vereinfachten Sammelantrag für mehrere Wohneinheiten — jede Wohneinheit erfordert einen eigenen Antrag im Zuschussportal. KfW 159, über die Hausbank abgewickelt, ermöglicht es institutionellen Kreditnehmern, gebäudeübergreifende Finanzierungen einzurichten.

Genossenschaften

Genossenschaften als juristische Personen sind bei 455-B nicht antragsberechtigt, können aber Programm 159 nutzen. Einzelne Genossenschaftsmitglieder könnten theoretisch als Mieter über 455-B beantragen. Einige spezialisierte Umbau-Betriebe arbeiten bereits direkt mit Genossenschaften und Hausverwaltungen zusammen, um Badumbauten im Gebäudemaßstab als Serienprojekte durchzuführen.

→ NRW bietet für institutionelle Wohnungsanbieter substanzielle Zusatzförderung, darunter Landesdarlehen mit bis zu 50 % Tilgungsnachlass. Siehe NRW-Programme in  unserem vollständigen Fördermittel-Leitfaden.

Wichtiger Hinweis:

Alle Angaben entsprechen dem Rechtsstand März 2026. Die KfW-455-B- Wiederaufnahme war zum Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Technische Anforderungen (TMA) sollten zum Zeitpunkt derAntragstellung anhand der aktuellen offiziellen Dokumentation geprüft werden. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie die KfW- Servicehotline (0800 539 9002, Mo–Fr 08:00–18:00, kostenlos) oder Ihre nächste Wohnberatungsstelle. Wichtige Dokumente: Merkblatt 455-B (Bestellnr. 600 000 4452), TMA Barrierereduzierung (Bestellnr. 600 000 4451), Merkblatt 159 (Bestellnr. 600 000 3884).

Katarzyna Nowak

Fördermittel-Expertin

Kosten & Zuschuss prüfen

Benötigen Sie Unterstützung bei der Förderung?

Wir kümmern uns um den gesamten Prozess. Wir übernehmen:
- die komplette Dokumentation
- die Kommunikation mit den zuständigen Stellen
- kostenlos für unsere Kunden

Unser Spezialist wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Andere Seiten